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aktualisiert am: 25.01.2012

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Familienversicherung oder eigene Krankenversicherung?


Drei junge Menschen

Deine kostenfreie Familienversicherung bleibt bestehen:

  • bis zum 18. Geburtstag,
  • bis zum 23. Geburtstag, wenn Du nicht erwerbstätig bist,
  • bis zum 25. Geburtstag, wenn Du dich in Schul- oder schulischer Berufsausbildung befindest oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr ohne Entgelt leistest,
  • auch bei einer Au-Pair-Tätigkeit oder Praktikum im Ausland, wo Du nicht mehr als 400,00 Euro verdienst

Eine eigene Krankenversicherung benötigst Du:
  • bei einer beruflichen Ausbildung
  • bei Bezug von Halbwaisen- oder Waisenrente
  • bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr mit Entgelt
  • bei einem Studium an einer Berufsakademie
  • bei einem berufsvorbereitendem Jahr (BVJ) mit Entgelt
  • bei Erwerbslosigkeit (ab dem 23. Geburtstag)
  • bei einem Job oder bei Selbstständigkeit (wo Du mehr als 400,00 Euro verdienst)

Die kostenfreie Familienversicherung ist grundsätzlich an verschiedene Altersgrenzen gebunden. Sie fordert oftmals weitere Voraussetzungen. Daneben sind manchmal auch verschiedene Entgeltgrenzen zu beachten. Auch die eigene Versicherung ist nicht immer ohne Fragen.

Du möchtest es noch genauer wissen? Das BerufsstarterTeam der BAHN-BKK berät Dich gerne.