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aktualisiert am: 03.09.2010

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Auslandsexperte – Arbeiten, Lernen und Leben in der Welt leicht gemacht

Für Studenten

Studentin beim Lernen

Ein Studienaufenthalt im Ausland ist eine bereichernde Erfahrung und kann sich auf die weitere berufliche Entwicklung positiv auswirken.

Während eines Studienaufenthalts im Ausland bleibt Deine Familienversicherung weiterhin bestehen, solange Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland hast.

Du bist in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert? Dann bleibt diese während des Auslandsstudiums bestehen, solange Du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist.

In folgenden Staaten erhälst Du Leistungen bei Krankheit mit Deiner Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC). Sie befindet sich auf der Rückseite Deiner Krankenversichertenkarte: in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der Schweiz oder einem Staat, mit dem Deutschland ein entsprechendes Abkommen hat (zum Beispiel: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien).

Bitte beachte: Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem Recht des Gastlandes. Mit Deiner Versichertenkarte kannst Du Dich direkt an den Arzt oder das Krankenhaus vor Ort wenden.

Für die übrigen Staaten stellen wir Dir gerne den erforderlichen Anspruchsnachweis aus. Mit diesem wendest Du Dich zunächst an den zuständigen Krankenversicherungsträger des Gastlandes.

Einzelheiten zum Thema kannst Du in Broschüren der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) nachlesen, die wir Dir gerne zur Verfügung stellen. Sie enthalten allgemeine Informationen zur Leistungsaushilfe in dem jeweiligen Staat sowie Angaben zu den zuständigen Krankenversicherungsträgern.

Wenn Du Dich zu einem Auslandsstudium entschließt, solltest Du zum Beispiel über die zuständigen ausländischen Versicherungsträger klären, ob Du deshalb dort pflichtversichert in der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung bist und ob es eventuell Ausnahmen von der Pflichtversicherung bei einer bestehenden Krankenversicherung in Deutschland gibt. Für den Nachweis Deiner Krankenversicherung in Deutschland verwendest Du Deine EHIC bzw. den von der BAHN-BKK für den jeweiligen Abkommensstaat ausgestellten Anspruchsnachweis.

Medizinische Behandlung
Trittst Du bei einer medizinischen Behandlung im Ausland in Vorleistung? Diese Kosten können wir dann abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen und eines Verwaltungskostenanteils erstatten, maximal in Höhe der deutschen Erstattungssätze.

Für alle Leistungen, die die BAHN-BKK aus gesetzlichen Gründen nicht übernehmen darf, wie etwa einen notwendigen Rücktransport, und für die Länder, in denen Du nicht durch die BAHN-BKK abgesichert werden kannst, empfehlen wir Dir eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese erhälst Du zum Beispiel bei dem Kooperationspartner. der DEVK zum Vorteilspreis.

Sie haben Fragen? Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne unter der kostenfreien Servicenummer 0800 22 46 255 oder per E-Mail.